Wir wissen dass die Organisation einer liebevollen und verlässlichen Betreuung oft mit vielen Fragen verbunden ist vor allem wenn es über die Kostenübernahme geht. Doch keine Sorge: Sie sind nicht allein! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite damit Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten ohne sich um finanzielle Hürden zu sorgen.
Unsere Standorte sind landesweit von den Pflegekassen zugelassen und anerkannt. Unsere Leistungen können direkt mit den Kostenträgern abgerechnet werden ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Uns liegt es am Herzen, Ihnen und Ihren Liebsten den Alltag zu erleichtern. Deshalb übernehmen wir nicht nur die Betreuung, sondern auch die Beantragung und Abwicklung mit den Kassen und Ämtern. Wir helfen Ihnen, die richtigen Leistungen zu beantragen und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflegeversicherung zur Seite. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die Ihnen zustehenden finanziellen Hilfen in vollem Umfang nutzen können.
Ab Pflegegrad 1:
Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich
Die Pflegeversicherung ist eine wichtige Säule, wenn es um die Finanzierung von Betreuungs- und Pflegeleistungen geht. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie auf verschiedene finanzielle Hilfen zurückgreifen:
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, wie z.B. haushaltsnaheDienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung, die zu Hause gepflegt werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad.
Tipp: Nicht genutztes Budget kann monatlich angespart werden und bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres genutzt werden.
Der Begriff „Sachleistung“ kann irreführen. Es handelt sich nicht etwa um materielle Leistungen in Form von Gegenständen, sondern um ambulante Dienstleistungen in der Betreuung.
Also zur Unterstützung der Fähigkeiten und für den Erhalt der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des Budgets für Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln, um hauswirtschaftliche Hilfen oder Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Gleichzeitig kann auch ein Pflegedienst beauftragt werden, wobei die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
Höchstbeträge pro Monat (40 %):
Pflegegrad 2: 318,40 €
Pflegegrad 3: 598,80 €
Pflegegrad 4: 743,60 €
Pflegegrad 5: 919,60 €
Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist besonders interessant für Pflegebedürftige, die einen Teil ihrer Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen abdecken, aber gleichzeitig professionelle Unterstützung, wie Betreuungs- oder Entlastungsleistungen und/oder einen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten.
Wer die Pflege teilweise durch private Pflegepersonen organisiert, kann Pflegegeld erhalten. Gleichzeitig können auch Pflegesachleistungen für Betreuungsleistungen genutzt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Der Betreuungsdienst oder Pflegedienst rechnet seine Leistungen mit der Pflegekasse ab. Das Budget, was nicht verbraucht wird, wird rückwirkend als anteiliges Pflegegeld an die Pflegebedürftigen oder die Pflegeperson ausgezahlt.
Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige entlastet werden, indem eine Ersatzperson, wie ein Betreuungsdienst, vorübergehend Alltagsunterstützungen übernimmt, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, z.B. aufgrund von Terminen, Urlaub oder eine Pause benötigt.
Diese Leistungen stehen ab Pflegegrad 2 und einer eingetragenen Pflegeperson zur Verfügung. Wenn die Pflegeperson verhindert ist, können Sie Verhinderungspflege beantragen.
Pro Jahr stehen 1685 € zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein Jahresbudget (01.01.-31.12.) und kann auf die Monate individuell verteilt werden.
Tipp: Sie können bis zu 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege (zusätzlich 843 €) auf die Verhinderungspflege übertragen. Dadurch erhöht sich das Gesamtbudget auf bis zu 2528 € pro Kalenderjahr.
Sollten die eigenen finanziellen Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, können Sie die Kostenübernahme im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen.
Wir informieren Sie umfassend zu Unterstützungsangeboten und stehen Ihnen kompetent zur Seite, wenn es um Anträge und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse geht.
Julia Ray & Stephanie Blasi
– unverbindliche Beratung und Klärung Ihrer Bedürfnisse
– mögliche Budgets kalkulieren und Transparenz schaffen
– Hilfe bei der Antragstellung und Kommunikation mit den Pflegekassen